Aal-Managementpläne
- Fischereiverbände insgesamt zufrieden _

28.02.2009

Quelle: Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu einem Treffen mit Vertretern der Angel- und Berufsfischerei

KIEL. Die Fischereiverbände sind insgesamt zufrieden mit den schleswig-holsteinischen Entwürfen der Managementpläne zum Aal. Das ist das Ergebnis einer Beratung mit Vertretern der Angel- und Berufsfischerei, bei der die Fischereiverwaltung am Dienstag (11. November) im Amt für ländliche Räume in Kiel die Planentwürfe vorgestellt hatte. Die Verbandsvertreter betonten aber, dass künftig auch andere negative Einflüsse auf den Aal, wie zum Beispiel Schäden durch Wasserkraftwerke oder den Kormoran, noch stärker berücksichtigt werden sollten.

Die Fischereiabteilung des verantwortlichen Amts für ländliche Räume hatte bei der Entwicklung der Managementpläne die grundsätzliche Strategie verfolgt, die Angel- und Berufsfischerei möglichst wenig zu beschneiden. Vielerorts sind nämlich die heutigen Aalbestände zu fast 100 Prozent auf künstlichen Besatz zurückzuführen, den Fischer und Angler zu einem erheblichen Teil aus eigener Tasche finanzieren. Würden die fischereilichen Nutzungsmöglichkeiten entfallen, ginge der Aalbesatz drastisch zurück, was absehbar kontraproduktiv für die Bestände wäre. Folglich setzt die Fischereiverwaltung vor allem auf einen deutlichen Ausbau der Besatzmaßnahmen und will dafür künftig bis zu 120.000 Euro jährlich zur Verfügung stellen. Eine bittere Pille müssen Fischer und Angler aber schlucken, denn das Mindestmaß für verwertbare Aale soll von 35 auf 45 Zentimeter angehoben werden.

Hintergrund der Aalmanagementpläne ist eine Verordnung der EU zum Schutz des europäischen Aals. Danach müssen alle Mitgliedsstaaten die nachhaltige Nutzung ihres Aalbestands im Rahmen so genannter Managementpläne nachweisen. Andernfalls sind Maßnahmen zur Reduzierung der Fischerei und weiterer negativer Einflüsse auf die Fischart vorzusehen. Kern der Pläne ist die Nachweisführung, dass eine Mindestmenge an laichreifen Aalen ungehindert ins Meer abwandern kann. Für jedes größere Flusseinzugsgebiet in Europa sind eigene Pläne aufzustellen.
Die Aalmanagementpläne aus Schleswig-Holstein müssen jetzt noch vom zuständigen Bundesministerium mit den Entwürfen der anderen Länder zu einem deutschen Gesamtplan zusammengefasst werden. Dieser wird dann der EU zur Genehmigung vorgelegt. Voraussichtlich im April 2009 ist mit einer Entscheidung der EU zu rechnen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Christian Seyfert, Christiane Conrad, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Mercatorstr. 3, 24106 Kiel


Anbei eine gemeinsame Stellungnahme des VDSF und des DAV vom 13. November 2008:

Seit Jahren ist europaweit ein dramatischer Rückgang der Aalpopulation zu verzeichnen. Mittlerweile befinden sich die Bestände außerhaIb sicherer biologischer Grenzen. Ziel von Aalbewirtschaftungsplänen, die bis zum Ende des Jahres (2008) vorgelegt werden sollen, ist es nun, Maßnahmen zur Verringerung anthropogen bedingter Mortalität des Aals aufzuzeigen, um die Abwanderung von 40 % derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer zuzulassen, die ohne Beeinflussung des Bestandes durch anthropogene Einflüsse abgewandert wäre.

Vor Jahren wurde die negative Tendenz in den Aalbeständen bereits von der Anglerschaft erkannt, es wurde darüber informiert. Und es wurden adäquate Maßnahmen ergriffen, um einer Dezimierung der Aalbestände entgegenzuwirken. Über Jahre hinweg wurden unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit von Verbandsmitgliedern geleistet und enorme finanzielle Mittel aus den Beiträgen der Angler aufgewendet, teilweise unter zusätzlicher Inanspruchnahme der Fischereiabgabe und weiterer Fördergelder. Trotz mittlerweile enormer Preise der notwendigen Glasaale (teilweise weit über 1.000 €/kg!) werden von VDSF und DA V wirkungsvolle Besatzmaßnahmen aufrecht erhalten. Nur mit der Fortführung des Engagements der Angler ist derzeit das Erreichen eines gesicherten Aalbestandes als realistisch anzusehen. Das bestätigt uns die Wissenschaft.

Jetzt wird auch seitens der Europäischen Union gefordert, "schnellstmöglich" Maßnahmen zur Reduzierung von Mortalitätsraten festzulegen, die von Faktoren außerhalb der Fischerei verursacht werden. Dabei wird sogar seitens der EU die Nutzung des Aalbestandes vorausgesetzt. Statt die in der Auffüllung des Bestands des Europäischen Aals bereits stark und substantiell engagierte Fischerei inklusive der Angelfischerei einzuschränken, sollten deshalb jegliche Anstrengungen zur Sicherung des Glasaalaufkommens (v. a. Reduzierung des Exports nach Fernost als Delikatesse), zur Wiederherstellung der Durchgängjgkeit der Gewässer (z. B. Errichtung von Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegsanlagen), zur Verringerung der Mortalität an technischen Einrichtungen (Wasserkraftwerke, Schöpfwerke, Kühlwasserentnahme etc.), zur Wiederverfügbarmachung verlorener Habitate, zur Verbesserung der strukturellen Diversität und zur Reduzierung des Fraßdrucks durch Kormorane unternommen werden.

Fangeinschränkungen würden dem Engagement der Angler kontraproduktiv entgegenstehen und somit gezielte, für den Wiederaufbau des Aalbestandes essentielle Maßnahmen gefährden, die Erfolgschancen der Aalmanagementpläne also zunichte machen. Der VDSF und der DA V lehnen daher ausdrücklich temporäre Fangbeschränkungen in der Angelfischerei auf den Aal ab, erklären sich aber mit den praxisrelevanten, auf die Angelfischerei übertragbaren Maßnahmen und Empfehlungen der Berufsfischerei solidarisch. So sieht auch die Anglerschaft eine einheitliche bundesweite Erhöhung des Mindestmaßes auf 45 cm für Gelb- und Blankaale als sinnvoll und realisierbar im Sinne der Wiederauffüllung des Aalbestandes an.

Eine Zusammenfassung dringend notwendiger Maßnahmen im Sinne der EU-Verordnung zur Rettung des Europäischen Aals, die seit Jahren von der Anglerschaft gefordert werden, folgt:

Sofortmaßnahmen

Mittelfristige Maßnahmen

Langfristige Maßnahmen