Einzuhaltende Bedingungen
für das Angeln in unserem Pachtabschnitt der Eider
(km 11 bis 23)

Die Binnenfischereiordnung ist einzuhalten.

BiFO-SH 2008 (pdf)

Die Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz (LFischG) beinhaltet weitere einzuhaltende Bedingungen.

DVO z. LFischG 2012 (pdf)

Einhaltung der Mindestmaße und Schonzeiten

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Zur Bestandsschonung ist das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch vom 01.01. bis 15.05. untersagt.  

Geangelt werden darf mit max. drei Handangeln sowie je max. zwei Haken.

 

Die Benutzung einer Senke von max. 1x1 m ist zusätzlich gestattet.

 

Das Angeln vom Boot aus ist nur vom verankerten Boot aus erlaubt. Dies gilt für alle möglichen Schwimmhilfen, wie z.B. auch einem Kanu, einem Ruderboot, einem Schlauchboot aber auch vom BellyBoat oder einer Luftmatratze.

 
NEU ab 01.01.2024:
Während der Fischerei ist es verboten, elektronische Hilfsmittel (z.B. Fischfinder, Live-Sonar-Technologie o. ä. Geräte) zur Ortung von Fischen und Gewässerstrukturen einzusetzen.
 

Schleppangeln ist nicht erlaubt!

 

Die Benutzung eines Setzkeschers ist unter Einhaltung der Maßgabe des LFischG gestattet

DVO z. LFischG 2012 (pdf)

Catch & Release von maßigen Fischen ist nicht erlaubt.

 

Eine Erlaubnis zur Bootsbenutzung ist je Person über den Angelschein zu erwerben. Die Berechtigung zum Angeln vom Boot aus ist damit auf den Angelscheininhaber beschränkt und nicht übertragbar.

 

Das Boot darf mit einer max. Geschwindigkeit von 15 km/h geführt werden. Zusätzlich ist das Boot so zu führen, daß Sog und Wellenschlag vermieden wird und kein anderer (Angler, Badegäste, Bootsführer, Brutvögel, Laichfische, ...) unnötig behindert oder belästigt wird.  

Zur Führung eines Bootes mit mehr als 15 PS ist der Sportbootführerschein SEE erforderlich - der Sportbootführerschein BINNEN ist nicht ausreichend.